Leitfaden Unfall/Schaden
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Leitfaden Unfall/Schaden
Wenn ein Mieter in einen Unfall verwickelt wird oder einen Schaden verursacht, sind folgende Pflichten zu erfüllen:
- Mieter muss die Polizei anrufen (auch wenn es einseitiger Schaden ist)
- Ggf. ruft der Mieter die Pannenhilfe an
- Bilder von der Unfallstelle
- Bilder von den entstandenen Schäden
- Mieter muss Schadensmeldung ausfüllen
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Polizeibericht und Schadensmeldung müssen an den Standort oder Kundenservice geschickt werden